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Datenspeicherung und Cloud-Lösungen in der EU bieten langfristige Sicherheit für Unternehmen im Umgang mit Daten. Datenregelungen im Rahmen von TTIP jetzt schon hinfällig

Die Verunsicherung bei österreichischen Unternehmen ist seit dem publizierten Urteil des Europäischen Gerichtshof im vom Jus-Studenten Max Schrems angestrengten Prozess gegen Facebook massiv gestiegen. Während immer mehr Unternehmen auf Cloud-Lösungen die großteils von US-amerikanischen IT-Giganten angeboten werden zur Verwaltung ihrer Daten setzen, stellt sich die Frage, wie lange diese Form der Datenspeicherung insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten noch zulässig ist. Vor allem Steuerberater, Rechtsanwälte und KMUs, die auf externe Cloud-Lösungen zurückgreifen, bewegen sich derzeit in einem rechtlichen Graubereich.

Datenfluss in das EU-Ausland wird zum Rechtsproblem für Anbieter

Es ist davon auszugehen, dass der unter dem Titel „Safe Harbour“ bisher nahezu uneingeschränkte Datenfluss in die Vereinigten Staaten in naher Zukunft nicht mehr legal ist und das Europäische Datenschutzrecht in diesem Zusammenhang klare Entscheidungen treffen wird, die massive Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft haben werden. Nur die Datenspeicherung im EU-Raum stellt die nötige Sicherheit für Unternehmen dar, um für die künftigen Anforderungen des strikten Datenschutzes gewappnet zu sein. Ein „Safe Harbour“ kann ausschließlich im eigenen Land garantiert werden, um Daten vor unerwünschten Zugriffen zu schützen.